Liebes Expertenteam
In einer präventiven Beratung wurde ich mit Fragen rund um eine definitive Steuerveranlagung (Kanton Bern). Der Klient hat eine Einsprache eingereicht.
Der Klient arbeitet 100%, seine Lebenspartnerin wurde mit SH ergänzend unterstützt, es wurde ein Konkubinatsbeitrag verfügt und eingerechnet in das Budget der Lebenspartnerin. In der Steuererklärung 2017 konnte er diesen Betrag abziehen und die kantonale Steuerverwaltung hat dies akzeptiert. Für das 2018 nicht mehr.
1. Frage: weshalb besteht dieser Unterschied? Ein Jahr wird der Abzug akzeptiert und das nächste Jahr nicht mehr?
Der volljährige Sohn des Klienten lebt bei ihm, absolviert eine Ausbildung. Stipendien erhält er nicht, da ein Betrag von seiten der Mutter eingerechnet wurde, diese ihn aber nicht bezahlt. Ebenfalls wird ein Betrag des Vaters in die Stipendienberechnung einbezogen. Der Klient unterstützt seinen Sohn finanziell (Krankenkassenprämie, Miete etc.). Dieser Abzug hat die Steuerverwaltung nicht akzeptiert.
2. Frage: Können Unterstützungsbeiträge an einen volljährigen Sohn in Ausbildung nicht abgezogen werden?
Der Klient konnte bisher die Schlussrechnungen (nach der defnitiven Veranlagung) in Raten abbezahlen. Dies hat er auch zuverlässig gemacht. Nun hat die Steuerverwaltung entschieden, dass sie keinen weiteren Zahlungsvereinbarungen mehr zustimmen, aufgrund fehlender Anschlusszahlungen (nur wenige Ratenzahlungen der provisorischen Rechnungen). Der fällige Betrag kann der Klient aufgrund seiner Vermögenssituation unmöglich stemmen.
3. Frage: Welche Möglichkeiten hat der Klient, dass er nicht in eine Schuldenspirale gerät? Welches Vorgehen würden Sie raten?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antworten und Rückmeldungen.
Freundliche Grüsse
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrte Frau Berthold,
entschuldigen Sie bitte die Verspätung.
Leider ist das Steuerrecht nicht unbedingt mein Schwerpunkbereich. Zudem macht es bei solch speziellen Fragen meistens Sinn bei der jeweiligen Steuerverwaltung direkt anzufragen. Bzw. bei der Person, die die Veranlagung gemacht hat. Evtl. wurden Nachweise nicht anerkannt, oder sie fehlten, oder es hat sich etwas in der Berechnung zum Vorjahr geändert?!
Als Antwort auf ihre Fragen 2 und 3 würde Ich Ihnen raten sich bei der zuständigen Schuldenberatungsstelle zu melden, um das bestmögliche Vorgehen bzgl. eines Zahlungsvorschlages zu prüfen. Evtl. macht auch ein Steuererlassgesuch Sinn? Auch das kann die Beratungsstelle vermutlich mit Ihrem Klienten prüfen.
Es ist wichtig die genaue Situation zu kennen, dann kann wirklich eine fundierte Beratung erfolgen.
Es tut mir sehr Leid Ihnen keine genauere Antwort geben zu können.
Freundliche Grüsse
Doris Platania