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Frage zum Mietrecht - Korrektes Vorgehen bei Mängeln

Veröffentlicht:
22.08.2023
Kanton:
Schwyz
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Unsere Klientin lebt in einer Wohnung mit folgenden Mängeln:
-Fussboden in Wohn und Schlafzimmer hebt sich (Holzboden)
-Vorhangschienen sind defekt
-Kühlschrank steht schief und kühl daher nicht richtig
-Heizung funktioniert nicht
-im Schlafzimmer gibt es im Fussboden einen Spalt, bei dem man in den Keller runter sieht
- Schimmelbefall im Schlafzimmer

Frage: 
1.    Wie sind diese Mängel korrekt zu melden? Welche Fristen gibt es zu bedenken?
2.    Gibt es spezielle Formulare die zu verwenden sind? Spezielle Wortlaute?
3.    Ab welchem Zeitpunkt können wir für die Klientin aufgrund dieser Mängel eine Mietzinsreduktion beantragen und wie ist das korrekt anzugehen. Gibt es Vorlagen und spezielle Wortlaute? Müssen alle diese Korrespondenz via Eingeschrieben an den Vermieter gehen?

Bisher hat die Mieterin «nur» selber die Mängel beim Vermieter gemeldet, es gibt jedoch nichts Schriftliches und keine Beweise dazu. Wie sollen wir konkret und korrekt vorgehen?
 

Frage beantwortet am

Karin Anderer

Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz

Grüezi

Gerne verweise ich Sie auf die Website des Mieterverbandes, Rubrik Mängel und Schäden: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/maengel-schaeden.html. Hier finden Sie das Vorgehen gut beschrieben und Sie können Musterschreiben downloaden.

Prüfen Sie, was zum sogenannten kleinen Unterhalt gehört und die Frau selbst beheben kann (siehe Website).

Grundsätzlich sind Mängel immer per Einschreiben anzubringen, wenn wie hier, das Gespräch nicht fruchtete. Beschreiben Sie möglichst genau, was nicht mehr in Ordnung ist und legen Sie Fotos bei. Informieren Sie explizit nochmals über den Schimmelbefall und den Ausfall der Heizung. Gehen Sie, wie auf der Site beschrieben vor, und setzen Sie dem Vermieter eine Frist, bis wann er sich bei Ihnen melden oder die Mängel beseitigen soll. Zudem teilen Sie im Schreiben mit, die nächsten fälligen Mietzinse amtlich zu hinterlegen, falls die Mängel innert Frist nicht behoben werden. Erheben Sie auch eine angemessene Mietzinsreduktion und allenfalls Schadenersatz. Die Mietzinsreduktion würde ich ab dem Zeitpunkt, wo die Frau mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen hat, verlangen; ggf. muss hier aus beweisrechtlichen Gründen, nachgegeben werden. Das Ganze Vorgehen ist im Merkblatt «Hinterlegung der Miete: So geht’s» gut beschrieben. Beachten Sie die einzelnen Verfahrensschritte.

Ebenso finden Sie eine Merkblatt Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängeln.

Legen Sie Kopien in die Akten.

Je nach Reaktion des Vermieters müssen Sie die Sache genauer prüfen, nochmals nachhaken oder an die Schlichtungsbehörde gelangen und den Mietzins hinterlegen.

Ich hoffe, die Angaben sind nützlich und ich grüsse Sie freundlich.

Luzern, 22.8.2023

Karin Anderer