Guten Tag
Herr X ist 48 Jahre alt und hat 25 Jahre als Tunnelbauer Beiträge in die FAR-Versicherung eingezahlt.
Jetzt ist eine IV-Umschulung nötig und er wird anschliessend nicht mehr im Bereich des Baugewerbes arbeiten.
Verfallen jetzt alle FAR-Beiträge zugunsten der Solidargemeinschaft, da er das Bau-Frühpensionierungsalter nicht erreicht?
Oder kann er doch irgendeine Gutschrift erhalten?
Die letzten 6 Monate, wo er schon krank war, hatte der alte Arbeitgeber ihm noch FAR-Beiträge abgezogen. Ist das rechtens? Ist nicht die Grundlage der AHV-pflichtige Lohn?
Oder, falls der Arbeitgeber das 80%ige Taggeld ergänzt hat, könnte dann die gesamt Zahlung als AHV-pflichtiger Lohn deklariert werden und wären die Abzüge damit korrekt?
Vielen Dank im Voraus
M. Blindow
Frage beantwortet am
Daniel Schilliger
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag
Die FAR-Beiträge werden nicht zurückerstattet, wie das bei Versicherungen üblich ist, wenn kein Risiko eintritt.
Für Menschen ab 50-jährig gibt es Härtefallersatzleisutngen als Beitrag ans BVG. die Voraussetzungen dazu scheint er aber nicht zu erfüllen. Sie finden unter nachfolgendem Link (Buchstabe H) mehr dazu: Härtefallersatzleistungen
Unter dem folgenden Link FAR pflichtiger Lohn finden Sie ein Merkblatt zum FAR-pflichtigen Lohn. Demgemäss sind Kranken- udn Unfalltaggelder nicht FAR-pflichtig und entsprechende Abzüge wären nicht korrekt.
freundlicher Gruss
Daniel Schilliger