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FAR Baugewerbe als reine Risiko-Versicherung?

Veröffentlicht:
17.07.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

 

Herr X ist 48 Jahre alt und hat 25 Jahre als Tunnelbauer Beiträge in die FAR-Versicherung eingezahlt.

Jetzt ist eine IV-Umschulung nötig und er wird anschliessend nicht mehr im Bereich des Baugewerbes arbeiten.

Verfallen jetzt alle FAR-Beiträge zugunsten der Solidargemeinschaft, da er das Bau-Frühpensionierungsalter nicht erreicht?

Oder kann er doch irgendeine Gutschrift erhalten?

 

Die letzten 6 Monate, wo er schon krank war, hatte der alte Arbeitgeber ihm noch FAR-Beiträge abgezogen. Ist das rechtens? Ist nicht die Grundlage der AHV-pflichtige Lohn?

Oder, falls der Arbeitgeber das 80%ige Taggeld ergänzt hat, könnte dann die gesamt Zahlung als AHV-pflichtiger Lohn deklariert werden und wären die Abzüge damit korrekt?

 

Vielen Dank im Voraus

M. Blindow

Frage beantwortet am

Daniel Schilliger

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Die FAR-Beiträge werden nicht zurückerstattet, wie das bei Versicherungen üblich ist, wenn kein Risiko eintritt.

Für Menschen ab 50-jährig gibt es Härtefallersatzleisutngen als Beitrag ans BVG. die Voraussetzungen dazu scheint er aber nicht zu erfüllen. Sie finden unter nachfolgendem Link (Buchstabe H) mehr dazu: Härtefallersatzleistungen

Unter dem folgenden Link FAR pflichtiger Lohn finden Sie ein Merkblatt zum FAR-pflichtigen Lohn. Demgemäss sind Kranken- udn Unfalltaggelder nicht FAR-pflichtig und entsprechende Abzüge wären nicht korrekt.

freundlicher Gruss

Daniel Schilliger