Zum Inhalt oder zum Footer

Fahrzeugbesitz - Verkauf Weisung nicht eingehalten

Veröffentlicht:
04.12.2025
Kanton:
Luzern
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

Eine Klientin von uns ist im Besitz eines Fahrzeuges mit einem Wert von rund Fr. 20'000 , somit liegt das Vermögen Fr. 16'000 Franken, resp. ab 01.01.2026 Fr. 14'000 über dem Vermögensfreibetrag. Der Klientin wurde eine Weisung erstellt, dass sie das Fahrzeug verkaufen muss und sie sich ein günstigeres Fahrzeug anzuschaffen kann. Aus gesundheitlichen Gründen ist sie auf ein Auto angewiesen. Die Weisung wurde nicht eingehalten und es wurde ihr das rechtliche Gehör gewährt, dass die Sozialhilfe eingestellt wird. Die Klientin hat vom rechtlichen Gehör gebrauch gemacht und Stellung dazu genommen. Die Stellungnahme zeigt keinen wichtigen Gründen auf, wieso das Auto nicht verkauft werden kann und das Vermögen über dem Vermögensfreibetrag berücksichtigt werden soll. Wie ist das weitere Vorgehen? Können wir die Sozialhilfeleistungen definitiv einstellen und eine Rückforderung der bevorschussten Leistungen machen oder soll der übersteigende Vermögensfreibetrag von Fr. 14'000 als Einnahme angerechnet werden?