Im klinischen Alltag erhalten wir wiederholt Anfragen, ob Patient:innen während eines vollstationären Aufenthalts, bei dem eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert ist, einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder, falls sie sich in Ausbildung befinden, die reguläre Schule besuchen können. Bisher haben wir dies strikt untersagt, um die Kostentragung durch Kranken- oder Taggeldversicherung nicht zu gefährden.
Können Sie verbindlich erklären, ob und unter welchen Bedingungen Arbeit oder regulärer Schulbesuch während des stationären Aufenthalts erlaubt/möglich ist? Und aus welchen Gründen ist dies laut Schweizer Recht und Sozialversicherung (Krankenkassen, Krankentaggeldversicherung, Arbeits- und Unfallrecht) grundsätzlich ausgeschlossen?
Vielen Dank