Zum Inhalt oder zum Footer

Ergänzungsleistung bei vorzeitiger Pensionierung

Veröffentlicht:
14.09.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Bisher hatte ein Mann der mit 63 Jahre die AHV vorbezog (Art 4.1a ELG) soweit die andern Kriterien erfüllt waren anspruch auf EL. Meines Wissens wurde wurde bei dem Berechnen des Anspruches als Einnahme die reduzierte AHV (und allenfalls reduzierte Altersrente der Pensionskasse) angerechnet.

Wie sieht es mit Inkrafttreten des revidierten ELG per 1.1.2021? Kann eine Person sich weiterhin vorzeitig pensionieren lassen, ohne mit tieferen EL-Leistungen rechnen zu müssen?

Vielen Dank für Ihre Klärung.

René Gossweiler, Parkinson Schweiz

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Ja, sehr geehrter Herr Gossweiler. Daran ändert die Revision des ELG nichts. 

Ich hoffe, das dient Ihnen. 

Peter Mösch Payot