Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben hier (Kanton Thurgau) eine Frau, welche seit 2021 mit sozialhilferechtlichen Leistungen unterstützt wird. Sie lebt im Haushalt der Mutter. Der Vater ist vor 1.5 Jahren verstorben. Im 2015 haben die 4 Kinder alle einen Erbverzichtsvertrag zu Gunsten des überlebenden Elternteils unterzeichnet - vermutlich, damit der überlebende Elternteil in der gemeinsamen Liegenschaft verbleiben kann.
Nun hat die Mutter die Liegenschaft verkauft und zieht in eine Mietwohnung. Die Tochter möchte nun eine eigene Wohnung mieten. Der Verkauf der Liegenschaft wird vermutlich (noch in Abklärung) einen relativ hohen Erlös erzielt haben, da viel Bauland an sehr guter Lage.
Uns stellt sich natürlich die Frage, ob wir die Tochter nun wirklich noch weiter mit Sozialhilfe unterstützen müssen? Kann ein Erbverzicht (vor Sozialhilfebezug) angefochten werden? Unter Umständen müsste dann auch die Verwandtenunterstützung (Mutter) geprüft werden.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse