Zwei Kinder (10 und 15) wurden durch die KESB fremdplatziert. Die Institution stellt Elternbeiträge für Verpflegung der Kinder in Rechnung. Da der Institution bekannt ist, dass die Eltern getrennt leben, versenden diese jeweils die Kosten 50/50 geteilt an beide Elternteile.
Die KM ist verbeiständet und man musste aufgrund der kürzlichen Trennung des Paares (nicht verheiratet) für die KM Sozialhilfe beantragen, um deren Lebensunterhalt und die Kosten der Unterbringung zu finanzieren. Sie verfügt über keinerlei Einkommen.
Der KV geht einer Arbeit nach und verfügt über Einkommen.
Eine Unterhaltsvereinbarung wurde bisher nicht getroffen.
F
Der Anteil der Mutter müsste somit über die Sozialhilfe finanziert werden.
Ist dies korrekt oder wie ist in solch einem Fall vorzugehen?