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ELG-Revision und Heimkosten

Veröffentlicht:
04.06.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Abend

Im Rahmen der ELG-Revision war ja strittig, wie in Zukunft Heimkosten angerechnet würden.

Streitpunkt war ja vor allem, ob mit Monatspauschalen oder nur mit vollen Anwesenheitstagen gerechnet würde.

Ferientage und die Finanzierung von solchen, wäre mit letzterer Lösung unter den Tisch gefallen... Oder die Regelung beim Todesfall, wo das Zimmer ja nicht gleich am nächsten Tag wieder zur Verfügung steht...

Können Sie mir weiterhelfen, wie jetzt im Endeffekt entschieden wurde? Ich habe verschiedenes gehört, aber keine eindeutige und verlässliche Quelle gefunden.

 

Vielen Dank

Martin Blindow

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr gerne, lieber Herr Blindow

Bei EL-Bezügerinnen und -Bezügern, die in einem Heim leben, werden künftig nur noch die tatsächlich in Rechnung gestellte Heimtaxe berücksichtigt werden. Derzeit werden die periodischen EL stets für einen ganzen Monat ausgerichtet, auch wenn die versicherte Person nur einen Teil davon im Heim verbringt.

Der ab 1.1.2021 in Kraft tretende Art. 10 Abs. 2 ELG lautet

2 Bei Personen, die dauernd oder länger als drei Monate in einem Heim oder Spital leben (in Heimen oder Spitälern lebende Personen), werden als Ausgaben anerkannt:

a. die Tagestaxe für die Tage, die vom Heim oder Spital in Rechnung gestellt werden; die Kantone können die Kosten begrenzen, die wegen des Aufent- haltes in einem Heim oder Spital berücksichtigt werden; sie sorgen dafür, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe entsteht;

(…)

Künftig können die EL ausserdem direkt dem Leistungserbringer (Heim) ausbezahlt werden.

Die wesentlichen Informationen finden sich hier, u.a auch der Gesetzes- und Verordnungstext:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/el/reformen-und-revisionen/el-reform.html

 

Herzlicher Gruss, Peter Mösch Payot