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EL-Reform per 01.01.2020 oder 2021

Veröffentlicht:
11.11.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Revision von ELG und ELV erst per 01.01.2021 in Kraft treten.

Jetzt wurde bei einer Veranstaltung gesagt, sie träten doch per 01.01.2020 in Kraft.

Und vorher gab es einmal ein Gerücht, dass einfach die neue Mietzins-Regelung schon per 01.01.2020 in Kraft treten solle.

Was ist richtig?

Freundliche Grüsse

M.Blindow

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrter Herr Blindow

Ich habe mich mit meinen direkt involvierten Kontaktpersonen im BSV ausgetauscht:

Der Bundesrat hat noch nicht definitiv über das Datum des Inkrafttretens entschieden. Ein Entscheid ist anfangs 2020 zu erwarten, sehr wahrscheinlich wird die Reform auf 1.1.2021 in Kraft gesetzt.

Ein vorzeitiges Inkrafttreten der Erhöhung der Mietzinsmaxima per 1.1.2020 wurde zwar im Rahmen der Vernehmlassung zur ELV diesen Sommer/Herbst von Seiten von Versichertenverbänden verlangt. 

Nach meinen Informationen ist aber zu erwarten, dass die Mietzinsmaximaanhebung erst mit der gesamten Reform, also voraussichtlich auf 1.1.2021, in Kraft tritt.

Ich hoffe, das dient Ihnen.  

Prof. Peter Mösch Payot