Zum Inhalt oder zum Footer

EL-Mietzinsmaxima ab 2021

Veröffentlicht:
06.07.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ich habe noch Präzisierungsfragen zu den Mietzinsmaxima ab 2021:

Mit den Städten Bern, Basel, Zürich, Lausanne und Genf ist die Aufzählung der  Grosszentren abschliessend?

 

Bei Städten gilt die Grenze von 10'000 Einw. gemäss Bundesamt für Statistik?

Und was ist mit kleineren Städtchen, die aber historisch das Stadtrecht haben?

Und was ist mit kleineren und grösserren Agglomerationen? Z.B. Olten mit rund 18'300 Einw. ist dann Stadt? Aber Trimbach mit 6'800.- Einw., das direkt an Olten grenzt, wo manchmal für Aussenstehende nicht klar ist, welches Haus gehört zu welcher Gemeinde, hätte dann die Ansätze für Land?

Oder wird da wieder jeder Kanton eigene Listen aufstellen, was jeweils gültig sein soll?

 

freundliche Grüsse

Martin Blindow

Frage beantwortet am

Daniel Schilliger

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag Herr Blindow

Das BSV hat die entsprechende Tabelle bereits veröffentlicht. Sie können den Namen der Ortschaft einfach in die Suchmaske eingeben.

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/el/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/mietkosten-ergaenzungsleistungen.html

freundlicher Gruss

Daniel Schilliger