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EL / Krankheitskosten – gesetzliche Vorleistungspflicht der Ausgleichskasse bei langen Bearbeitungsfristen?

Veröffentlicht:
22.06.2026
Kanton:
Bern
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Ich habe in der präventiven Beratung einen Fall einer Klientin mit laufender AHV-Rente und Ergänzungsleistungen (EL). Sie bezieht Haushaltshilfeleistungen der Spitex, welche als Krankheits- und Behinderungskosten über die EL vergütet werden.

Die Ausgleichskasse Bern weist aktuell sehr lange Bearbeitungszeiten bei den Rückerstattungen auf. Dadurch muss die Klientin die Rechnungen der Spitex über mehrere Monate vorfinanzieren, was ihr aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht möglich ist. Es entstehen Zahlungsrückstände, und die Leistungserbringung ist gefährdet. Bereits zwei Spitex-Organisationen haben die Zusammenarbeit bzw. Leistungserbringung aufgrund der ausstehenden Zahlungen eingestellt.

Gemäss Auskunft der Zweigstelle dauert die Bearbeitung der Krankheitskosten bei der Ausgleichskasse aktuell mindestens 2–3 Monate. Da die Klientin die Rechnungen vorgängig zunächst bei der Krankenkasse einreichen muss und über kein Vermögen verfügt, beträgt die effektive Vorfinanzierungsdauer in der Praxis regelmässig mindestens 4 Monate.

Meine Fragen:

  1. Besteht nach ELG, ATSG oder einem anderen Gesetz bzw. der Praxis eine gesetzliche Vorleistungspflicht der Ausgleichskasse, wenn aufgrund der langen Bearbeitungsdauer eine existenzielle Notlage (Einstellung von notwendigen Leistungen der Spitex) entsteht?

  2. Gibt es die Möglichkeit, Akontozahlungen oder Vorschüsse zu verlangen?

  3. Wie kann ein solcher Anspruch geltend gemacht werden?

  4. Ab welcher Bearbeitungsfrist kann eine Rechtsverzögerungsbeschwerde in Betracht gezogen werden? Wäre das hier sinnvoll?

  5. Welche weiteren rechtlichen oder praktischen Möglichkeiten sehen Sie, um die Ansprüche zeitnah geltend zu machen bzw. die Auszahlung zu beschleunigen (z. B. im Rahmen von Interventionen, Aufsicht, provisorischen Zahlungen oder anderen Vorgehensweisen)?

Ich bin insbesondere dankbar für Hinweise auf Gesetzesbestimmungen, Rechtsprechung oder praktische Erfahrungen.