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EL Krankheits- und Behinderungsbedingte Kosten; Übergangspflege

Veröffentlicht:
14.11.2025
Kanton:
Zürich
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

In Verbindung mit der Änderung der ZLV bezüglich Betreuungsleistungen im Alter bei Ergänzungsleistungen nach Bedarfsabklärung, hat sich uns eine Frage gestellt, welche uns bislang niemand beantworten konnte (bei der SVA warte ich seit 4 Wochen auf Rückmeldung):

  •  Ist es immer noch so, dass bei jemandem mit EL, welcher z.B. nach einem Spitalaufenthalt in eine Übergangspflege gehen muss (z.b. für 8 Wochen nach einem Knochenbruch) die Kosten für die Übergangspflege über die Krankheits- und Behinderungsbedingten Kosten laufen, solange der Aufenhalt unter 3 Monaten ist?
    o        Falls ja, was ist, wenn z.B. eine Person mit Demenz, div. Unterstützung zuhause erhält und über die Krankheits- und Behindeurungsbedingten Kosten neu abrechnet (z.B. Entlastungsdienst, Tagesheim etc) und dann nach einem Sturz noch für 8 Wochen in eine Übergangspflege muss. Wenn hier die 25'000 CHF bereits ausgeschöpft sind, wer kommt für die Kosten auf?
  • Damit einhergehend stellt sich mir die Frage was ist, wenn eine Person im Jahr z.B. 3 Mal nach einem Sturz übergangsweise für ein paar Wochen ins Pflegeheim geht, aber immer wieder nach Hause gehen kann. Was ist in diesem Fall bez. Finanzierung, wenn die Krankheits- und behinderungsbedingten Kosten ausgeschöpft sind?