Guten Tag liebes Expertenteam
eine Klientin lebt seit längerem in einem Hotel. Ich habe monatlich die Rechnungen bei der AHV-Zweigstelle eingereicht. Nun kam ein Schreiben der Ausgleichskasse ich möge doch die Rechnungen für Dezember und Januar im Februar einreichen. Automatisch habe ich jedoch die Rechnung Dezember nun bei der AHV-Zweigstelle eingereicht, die mich dann nochmals auf das Schreiben aufmerksam machten, dass ich doch im Februar zwei Rechnungen einreichen soll. Das wäre für mich als Beiständin sehr aufwendig, dies pendent zu halten und zu prüfen wann ich wo welche Rechnung eingeschickt habe.
Kann die Ausgleichskasse überhaupt bestimmen in welchem Rhythmus wann und welche Rechnungen eingereicht werden?
Besten Dank für die Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Sabine Bauer
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Sabine
Es bestehen dafür, ausser Treu und Glauben, soweit ich das abschätzen kann keine rechtlichen Grundlagen. Es handelt sich um eine Frage der Rechtsanwendung und der Verwaltungspraxis, bei der wohl nur eine gute Absprache gute Lösungen bringt.
Ich rate Dir, mit der Ausgleichskasse mündlich in Kontakt zu treten, die Problematik für Dich zu schildern mit Blick auf deren Aufforderung und einen pragmatischen Lösungsvorschlag vorzulegen.
Soweit die Ausgleichskasse auf ihrer Aufforderung beharren möchte soll sie Dir die Rechtsgrundlagen zur Prüfung nennen.
Ich hoffe, das dient Dir vorerst.
Herzlicher Gruss
Peter Mösch Payot