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Einbürgerungsgesuch trotz Sozialhilfeabhängigkeit

Veröffentlicht:
06.11.2020
Kanton:
Basel-Stadt
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

Kli, 23 J alt (C-Niederlassungsbewilligung) möchte ein Einbürgerungsgesuch stellen, war jedoch bis 2019 auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Sie befand sich in Ausbildung (2x Abbrüche) und wurde via Wohnindikation (selbstständiges Wohnen), wegen der krisenbehafteten Familiensituation, erst bedürftig. Sie hat in dieser Zeit eine (rudimentäre) Ausbildung zum SRK-Pflegehelfer absolviert. Seit ca. 1 Jahr arbeitet sie mit Festvertrag im Verkauf, nicht jedoch im gelernten Beruf. 

Nun stellt sich die Frage, ob die Ausnahmeregelung (Berückstichtigung der unverschuldeten, persönlichen Verhältnisse, namentlich der Sozialhilfebezug aus Gründen der Sicherung der Erstausbildung, zum tragen kommt  > §9 Abs. 3 i.V.m. §12 Abs 2 d) BüRG).  

Läge damit eine Anspruchsvoraussetzung im beschriebenen Falle vor (Prüfung des Einzelfalles), oder ist die drei Jahresfrist abzuwarten, bis ein Einbürgerungsgesuch der Kli erstmals Aussicht auf Erfolg hätte? 

Frage beantwortet am

Anja Loosli

Expert*in Sozialhilferecht

Sehr geehrter Herr Walter

Vielen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt steht zwar insofern mit der Sozialhilfe in Zusammenhang, als die Sozialhilfeabhängigkeit Einfluss auf die Einbürgerung haben könnte. Es ist aber keine Frage des Sozialhilferechts, weshalb es mir fachlich leider nicht möglich ist, Ihnen eine Antwort zu geben.

Fachstelle für die Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt ist das Migrationsamt. Allenfalls können Sie von dort fachliche Auskunft erhalten (migrationsamt@jsd.bs.ch oder 061 267 70 70.

Ich bedaure, Ihnen fachlich nicht weiterhelfen zu können.

Freundliche Grüsse

Anja Loosli Brendebach