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Einbezug Kinder in EL-Berechnung

Veröffentlicht:
21.12.2023
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Wenn eine Person mit minderjährigen Kindern die AHV-Rente vorbezieht, erhält sie während der Dauer des Vorbezugs ja keine AHV-Kinderrenten. Falls diese Person Ergänzungsleistungen beanspruchen kann: Werden diese Kinder in die EL-Berechnung miteinbezogen oder fallen sie ausser Rechnung, da sie keine Kinderrenten haben?

FG

Gemäss Art. 40 AHVG werden während des Rentenvorbezuges keine Kinderrenten ausgerichtet.

Im EL-System ist vorgesehen, gemäss Art. 8 Abs. 1 ELV, dass die Begründung des Anspruchs auf eine Kinderrente entscheidend ist, ob die Kinder in die Berechnung der Eltern einbezogen sind, oder nicht.

Aus meiner Sicht ist klar, dass in Fällen des Vorbezuges gerade noch kein Anspruch auf eine Kinderrente begründet wird, auch wenn technisch Art. 40 AHVG den Terminus «ausgerichtet» verwendet.

Das heisst, dass die Kinder in diesem Fall nicht in die Berechnung der EL der Eltern einbezogen werden.

Im Rahmen des Austausches per Email bzgl. dieser Frage wurde ich informiert, dass auch das BSV mit der Frage konfrontiert wurde. Gespannt warte ich auf diese Einschätzung der Verwaltung.

Herzlicher Gruss

Peter Mösch Payot