Guten Tag
Ist folgendes möglich/korrekt: Ein Klient lässt sich z.B. Juli 2018 mit 60 frühpensionieren und bezieht die Rente der PK zu einem guten Umwandlungssatz.
September fängt er wieder an einer neuen Stelle zu arbeiten an, hat auch dort einen Jahresverdienst über dem Koordinatonsabzug. Nun wird er mit eingebrachtem Freizügigkeitsvermögen Null der neuen PK unterstellt und erhält dann von dieser mit Alter 65 eine eigene PK-Rente auf der Basis dieser eingezahlten knapp 5 Jahre.
Ist das so möglich?
mit freundlichen Grüssen,
M. Blindow
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Blindow
Das ist nicht völlig unmöglich. Allerdings stellt sich die Frage, ob und inwieweit die erste Pensionskasse die Rente auch dann noch schuldet, wenn der Pensionierte nach der Frühpensionierung wieder einen Verdienst über der Eintrittsschwelle verdient.
Das Bundesgericht hat zu Art. 13 Abs. 2 BVG entschieden (vgl. Bundesgerichtsentscheid 9C_706/2008 vom 06.11.2008 ), dass grundsätzlich die Wiederaufnahme einer Tätigkeit durch den vorzeitig pensionierten Versicherten nicht ohne Weiteres zur Sistierung der Altersrente führt.
Es sind aber unbedingt die konkreten reglementarischen Bedingungen der Vorsorgeeinrichtung zu beachten. Aus diesen kann sich ein Wegfall etc. der Rente bei Wiederaufnahme der Tätigkeit ergeben!
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Peter Mösch Payot