Zum Inhalt oder zum Footer

BVG-Rente (IV) ins Ausland exportierbar?

Veröffentlicht:
27.05.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Bei einem Klienten von mir läuft ein IV-Verfahren und es ist davon auszugehen, dass er eine IV-Rente bekommen wird. Der Klient wird im Herbst 61-jährig und möchte dauerhaft nach Italien zurück gehen. Er ist dies am Abklären. Nun hat sich die Frage gestellt, ob er das PK-Kapital herauslösen kann bzw. soll. Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine allfällige BVG-Rente nach Italien exportiert werden kann. Bei AHV-Rentner*innen ist dies meiner Meinung nach möglich, wenn die BVG-Rente aber an die IV gekoppelt ist bin ich mir nicht sicher.

Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage. Sibylle Dahinden

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehret Frau Dahinden

Aufgrund der Verordnungen zum Personenfreizügigkeitsabkommens besteht eine gesetzliche Möglichkeim im Umfang der gesetzlichen Mindestvorsorge (obligatorische Vorsorge) zu exportieren.

Der überobligatorische Teil (berufliche Vorsorge über dem gesetzlichen Minimum, die auf reglementarischer Vereinbarung beruht) fällt teilweise unter das FZA und das EFTA-Abkommen.

Die Leistungen der  beruflichen Vorsorge werden auch bzgl. Risikoleistungen auch in einem EU- oder EFTA-Staat erbracht?

Bei weiteren Fragen kamn die Verbindungsstelle BV weiterhelfen (Sicherheitsfonds BVG, www.sfbvg.ch).

Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung fällt übrigens nicht unter das Barauszahlungsverbot und kann folglich, soweit auch reglementarisch vorgesehen werden, vorzeitig bar ausbezahlt werden.

Ich hoffe, das dient Ihnen.

Prof. Peter Mösch Payot