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BVG-Guthaben

Veröffentlicht:
10.09.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Geschätzter Peter

Eine Person hatte mehrere temporäre Anstellungen. Das BVG-Guthaben wurde jeweils nicht dem nächsten Arbeitgeber überwiesen. Somit befinden sich die BVG-Guthaben noch bei den diversen Arbeitgebern. Bei der letzten temporären Anstellung kam es zu einem Schadenereignis.

Können nun alle BVG-Guthaben der Versicherung des letzten Arbeitgebers überwiesen werden oder müssen diese auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlt werden?

Vielen Dank und liebe Grüsse

Kerstin

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Liebe Kerstin.

Das Vorsorgeguthaben dürfte nicht beim Arbeitgeber parkiert sein, sondern bei den entsprechenden Pensionskassen! 

Für den Fall, dass eine Invalidiät entsteht, besagt Art. 23 BVG, dass die PK zuständig ist, bei der der Gesundheitsschaden und die entsprechenden Arbeitsunfähigkeit begonnen hat, die nachher auch zur Invalidität geführt haben.

Ist die Invalidiät und dann die Zuständigkeit der entsprechenden PK festgestellt, so muss das gesamte Vorsorgeguthaben, sei es noch parkiert bei einer PK, sei es auf Freizügigkeitskonti der leistungspflichtigen PK überwiesen werden. Damit diese dann die Rente berechnen kann.

Ich hoffe, das dient Dir.

Peter Mösch Payot