Guten Tag
neu habe ich einen Klienten in Beratung, der vor seiner aktuellen Festanstellung 27 Monate temporär arbeitete. Er war immer über dasselbe Temporärbüro angestellt und auch immer auf derselben Baustelle eingesetzt. In dieser Zeit erhielt er insgesamt 5 Einsatzvertäge (Anstellung im Stundenlohn).
Die Austrittsabrechnung der BVG-Sammelstiftung swissstaffing weist ein gebildetes Altersguthaben in diesen 27 Monaten von knapp über CHF 9000.- aus.
Er fragt sich nun, ob dieses nicht zu tief ausfällt, resp. ob die Temporärfirma durch das Ausstellen immer neuer Einsatzverträge die BVG-Beiträge möglichst tief gehalten hat.
Da ich den Bereich Temporärarbeit und Sozialversicherungen zu wenig gut kenne, erlaube ich mir, Sie anzufragen, ob Sie hierzu eine Einschätzung abgeben können.
Mit bestem Dank bereits und freundlichen Grüssen
Carole Lauper
Beraterin / MSc in Sozialer Arbeit
Movis AG Bern
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Frau Lauper
Die Überprüfung verlangt eine genaue Durchsicht des Personalverleihvertrages mit dem Temporärbüro und der genauen Einsatzverträge und Lohnabrechnung.
Ebenso ist der relevante GAV der entsprechenden Branche zu beachten und subsidiär derjenige für den Personalverleih (vgl. www.swissstaffing.ch) und das anwendbare PK-Reglement
Die von Ihnen genannte Annahme einer möglichen Umgehung ist nicht auszuschliessen und könnte sich vor allem auf die GAV-Mindestlöhne beziehen, die dann auch Grundlage der Sozialversicherungsabzüge, inkl. der PK-Abzüge sind.
Ob dem hier so ist, kann aber ohne genauere Durchsicht der konkreten Unterlagen nicht beurteilt werden.
Ich rate Ihnen, diese Dokumente zusammenzutragen, und dann die Überprüfung auf Grund der konkreten Umstände z.B. durch die Rechtsberatung eines einschlägigen Berufsverbandes (Unia, Syna etc.) vornehmen zu lassen.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot