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Betreuungsgutschriften?

Veröffentlicht:
04.03.2024
Kanton:
Luzern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ist es möglich als Familienangehörige/r Betreuungsgutschriften zu erhalten und gleichzeitig eine Anstellung z.B. bei Solicare/Asfam zu haben?

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag.

Betreuungsgutschriften werden für Zeitabschnitte angerechnet, während denen eine Person versichert ist und leicht erreichbare Verwandte betreut, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der Unfall oder Militärversicherung beanspruchen können.

Die Betreuungsgutschrift kann durch eine betreuende Person frühestens ab dem der Vollendung des 17. Altersjahres folgenden Kalenderjahres bis längstens zum 31. Dezember des Kalenderjahres, welches dem Referenzalter vorangeht, beansprucht werden.

Für jede zu betreuende Person kann nur eine Gutschrift beansprucht werden. Werden gleichzeitig mehrere Personen betreut, so kann nur eine Gutschrift durch die betreuende Person beansprucht werden. Beteiligen sich mehrere Personen an der Betreuung und erfüllen alle die Anspruchsvoraussetzungen, so wird die Betreuungsgutschrift zu gleichen Teilen auf die Anzahl der betreuenden Personen aufgeteilt.

Als Verwandte im Sinne von Art. 29septies Absatz 1 AHVG, die eine Betreuungsgutschrift erhalten können, gelten Urgrosseltern, Grosseltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Ehegatten, Stiefkinder, Schwiegereltern sowie die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die oder der mit der versicherten Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt lebt. Diese Aufzählung ist abschliessend.

Gemäss der geltenden Gesetzgebung und dem Kreisschreiben ist die Tätigkeit im Rahmen einer Spitexorganisation etc. kein Ausschlusskriterium für die Anrechnung einer Betreuungsentschädigung. 

Ich hoffe, das dient Ihnen. 

Peter Mösch Payot