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Betreibungsstop

Veröffentlicht:
19.01.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Beim ersten Lockdown im Frühling 2020 gab es ein Betreibungsstop. Gibt es diesen auch jetzt beim „zweiten Lockdown“ wieder? Oder kann man momentan ganz normal betrieben werden?

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrter Herr Corbella,

entschuldigen Sie bitte die Verspätung.

Beim ersten Lockdown im März 2020 gab es einen "Vorübergehenden Rechtsstillstand im Betreibungswesen", so dass man nicht betrieben werden konnte.

Dies ist momentan nicht der Fall. Die rechtlichen Geschäfte laufen normal weiter. Je nach Kanton und Amt läuft Vieles auf dem schriftlichen Weg, aber sonst läuft alles normal weiter.

 

Freundliche Grüsse

Doris Platania