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Beschwerde gegen IV-Verfügung empfehlenswert oder nicht?

Veröffentlicht:
12.12.2023
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Gemäss E-Mail von 11.12.23 der Geschäftsstelle Sozialinfo z.H. Herr Mösch Payot P.

Die IV-Verfügung von 21.11.2023 weist das Leistungsbegehren (IV-Rente) ab (IV-Grad 30%). Die IV geht weiterhin davon aus, dass eine angepasste Tätigkeit an 80% zumutbar ist. Die aktuell behandelnden Ärzte können keine neuen medizinischen Begründungen festhalten, als bisher beim Einwand mitgeteilt. Aus diesem Grund bitte ich um eine Rückmeldung, ob eine rechtliche Weiterführung (Beschwerdeinstanz) gegen die IV-Verfügung empfehlenswert ist oder nicht.

Gerne möchte ich Ihnen folgende Unterlagen zukommen lassen, damit die Frage bearbeitet werden kann:

  • IV-Verfügung von 21.11.2023
  • Einwand von 08.09.2023 inkl. Stellungnahme des behandelnden Hausarztes
  • IV-Vorbescheid von 13.07.2023
  • die aktuellsten medizinische Berichte/Arztzeugnisse

Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form ich Ihnen die Unterlagen zukommen lassen kann. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ich habe Ihnen per Email Informationen gesendet, wie Sie mir geschützt und datenschutzkonform die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen können.

Beste Grüsse Peter Mösch Payot