Guten Tag
Bei uns im Team ist die Frage aufgekommen, wie wir den GBL von jungen Erw. berechnen, die bei den Eltern wohnen und bei denen die Eltern für Kost und Logis (Zuhause eingenommene Mahlzeiten, Einkäufe Esswaren u. Getränke, Stromkosten, Serafe, Internet, TV, Haushaltsführungsgegenstände, Pharmazeutische Produkte, Sanitätsmaterial usw.) aufkommen. Es zeigte sich, dass der GBL in solchen Fällen sehr unterschiedlich berechnet wird.
Einige nehmen die kantonalen "Empfehlungen zu den individuellen Auslagen von Minderjährigen und jungen Erwachsenen bei Platzierungen in Familien- und Heimpflegeangeboten nach KJG" (gefunden unter: 25-01-30_Empfehlungen_NK_Verpfl._KJG_Teuerung_25_final.pdf) zur Hand und nehmen die Pauschale von Fr. 473.- für Personen im nachschulischen Bereich. Wir erachten den Ansatz allerdings als relativ hoch (Zum Vergleich: Eine Person in einem 5-Personen-Haushalt, welche ihre Ausgaben selber zahlt, erhält gemäss SKOS lediglich Fr. 514.00 pro Monat) und sind uns unsicher, ob diese Empfehlung sich am Existenzminimum nach SKOS orientiert.
Andere orientieren sich am GBL nach SKOS, ziehen allerdings vom SKOS Warenkorb diverse Positionen ab. Dabei geht die Praxis relativ weit auseinander. Einige ziehen den gesamten Posten für "Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren" (41.3%) ab, andere nur einen Anteil, da noch auswärts eingenommene Getränke und Tabakwaren darunter gerechnet sind. Anders ist die Praxis bei den Positionen "Energieverbrauch" (4.7%) und "Allg. Haushaltsführung" (4.2%), diese werden i.d.R. einheitlich abgezogen. Hingegen bei der Position "Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV" (8.8%) ziehen einige wiederum die gesamte Position ab, andere nur die Hälfte oder einen Anteil, da die jung. Erw. oft ihre Mobilerechnung selber begleichen müssen, aber keine Serafe-, Internet- oder TV-Gebühren.
Wie Sie feststellen können, die Praxis geht diesbezüglich relativ weit auseinander und wir fragen uns, ob es diesbezüglich nicht eine einheitlichere Handhabung oder Empfehlung gibt, da es sich doch um wiederkehrende Leistungen handelt, welche sich übers Jahr aufsummieren können.
Danke für Ihre Hilfe.