Guten Tag
Mit folgenden Fragen beschäftigen wir uns aktuell (Gemeinde im Kanton Zürich):
Klientin ist Jg. 1996 und erwartet Anfang Juli ihr 1. Kind. Sie wohnt bei ihren Eltern. Sie plant vor der Geburt mit einer ihr bekannten Person (nicht dem Kindsvater) in eine eigene Wohnung zu beziehen.
In welcher Höhe wird der GBL berechnet, wenn:
- Sie in einer Zweck-Wohngemeinschaft ohne gemeinsame Haushaltführung mit dieser erwachsenen Person lebt?
- Wenn das Kind geboren ist und sie mit dieser erwachsenen Person und mit ihrem Kind in einer Zweck-Wohngemeinschaft wohnt?
- Wenn sie in Wohn- und Lebensgemeinschaft mit dieser erwachsenen Person lebt (er ist ihr Lebenspartner, aber nicht der Kindsvater)?
- Wenn sie in Wohn- und Lebensgemeinschaft mit dieser erwachsenen Person lebt und das Kind geboren ist?
Merci.
Frage beantwortet am
Anja Loosli Brendebach
Expert*in Sozialhilferecht
Sehr geehrter Herr Schmid
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe den Eindruck, dass Sie am 27.04.2018 dieselbe Frage gestellt haben. Diese habe ich heute beantwortet.
Deshalb meine Frage: ist die vorliegende Anfrage mit meiner heute erfolgten Anfrage erledigt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Anja Loosli Brendeach
Upps, zweimal war einmal zu viel., da ist etwas parallel gelaufen. Entschuldigung!