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Bargeldbezug von Klient trotz Vertretungsbeistandschaft

Veröffentlicht:
07.08.2023
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Gerne möchte ich meine kostenlose Rechtsberatung (1x pro Jahr) in Anspruch nehmen:

Ich bin Beistand einer älteren Dame, welche im Pflegeheim lebt. Vertretung Einkommens und Vermögensverwaltung Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB.

Nun bezahlte die Bank trotzdem der Dame jeweils höhere Summen Bargeld aus.

Mir ist nicht bekannt was meine Klientin mit diesem Geld gemacht hat.

Wie kann ich hier vorgehen? Ist die Bank rückerstattungspflichtig?

Frage beantwortet am

Karin Anderer

Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz

Grüezi

Ich habe Rückfragen.

Wurde die Handlungsfähigkeit nach Art. 394 Abs. 2 ZGB eingeschränkt, wenn ja, in welchen bereichen?

Wurde nach Art. 395 Abs. 3 ZGB eine Kontosperre verfügt. Wenn ja, hat die Frau von diesem Konto Geld bezogen?

Wie schätzen Sie die Urteilsfähigkeit der Frau hinsichtlich dem Abschluss von Rechtsgeschäften ein? Was sagt Ihnen die Frau, wenn Sie sie im persönlichen Gespräch  nach dem Geld und den Ausgaben fragen?

Freundliche Grüsse

Karin Anderer