Gerne möchte ich meine kostenlose Rechtsberatung (1x pro Jahr) in Anspruch nehmen:
Ich bin Beistand einer älteren Dame, welche im Pflegeheim lebt. Vertretung Einkommens und Vermögensverwaltung Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB.
Nun bezahlte die Bank trotzdem der Dame jeweils höhere Summen Bargeld aus.
Mir ist nicht bekannt was meine Klientin mit diesem Geld gemacht hat.
Wie kann ich hier vorgehen? Ist die Bank rückerstattungspflichtig?
Frage beantwortet am
Karin Anderer
Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz
Grüezi
Ich habe Rückfragen.
Wurde die Handlungsfähigkeit nach Art. 394 Abs. 2 ZGB eingeschränkt, wenn ja, in welchen bereichen?
Wurde nach Art. 395 Abs. 3 ZGB eine Kontosperre verfügt. Wenn ja, hat die Frau von diesem Konto Geld bezogen?
Wie schätzen Sie die Urteilsfähigkeit der Frau hinsichtlich dem Abschluss von Rechtsgeschäften ein? Was sagt Ihnen die Frau, wenn Sie sie im persönlichen Gespräch nach dem Geld und den Ausgaben fragen?
Freundliche Grüsse
Karin Anderer