Guten Tag
Bestehen Chancen für eine Autistin (keine körperlichen Einschränkungen, sehr intelligent), eine HE und zusätzlich allenfalls einen Assistenzbeitrag unter dem Titel lebenspraktischer Begleitung zu erwirken?
Sie arbeitet in einer IV-Werkstatt.
Zwar heisst es im KSIH Rz 8052.2 1/14, dass Vermeidung der Isolation nicht geltend gemacht werden könne, wenn eine Werkstätte besucht würde.
Doch geht es ja gerade darum, dass diese Anstellung (und erst recht eine in der freien Wirtschaft) gefährdet ist, wenn nicht eine zusätzliche soziale/coaching-Begleitung finanziert werden kann.
Eine geeignete psychiatrische Begleitung (Therapie oder Psychiatriespitex), die über Krankenkasse und EL finanzierbar wäre, sei laut Aussage der Betroffenen nicht verfügbar, weshalb sie sich ein eigenes Angebot organisieren und finanzieren will.
Kennen Sie vergleichbare Fälle oder Gerichtsurteile zu dieser Thematik?
Freundliche Grüsse im Voraus
M.Blindow
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Herr Blindow
Tatsächlich wird nach meiner Erfahrung in Anwendung von KSIH 8052.2 lebenspraktische Begleitung und eine entsprechende HE und ein Assistenzbeitrag zur Vermeidung der Isolation abgelehnt.
Anderslautende Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.
Möglich wäre aber eine Finanzierung nach Massgabe des kantonalen Recht (Einführungsgesetz ELG etc) eventuell als Krankheits- und Behinderungskosten aus Mitteln der EL.
Beste Grüsse
Peter Mösch Payot