Guten Tag
Folgender Sachverhalt:
L.T., geb. 23.04.2014, w, aus Kosovo, lebt seit 24.12.2014 bei einer Pflegefamilie. Am 17.05.2022 ist der Pass von L.T. abgelaufen.
Da die allein sorgeberechtigte Kindsmutter seit August 2021 keine begleitete Besuche mehr wahr nimmt, hat die Beiständin am 04.04.2022 bei der KESB im Kanton SO beantragt, die Beiständin mit der Beschaffung der Ausweispapiere von L.T. zu beauftragen und die Kindsmutter dahingehend zu vertreten.
Mit KESB-Entscheid vom 04.05.2022 hat die KESB die Kindsmutter gestützt auf Art. 308 Abs. 3 ZGB in ihrer elterlichen Sorge für ihre Tochter L.T. beschränkt und der Beiständin die Kompetenz gegeben, Anträge und Einwilligungserklärungen für die Beantragung von Pässen und Personalausweisen zu unterzeichnen.
Dem Konsulat der Republik Kosovo in Zürich wurde die Ernennungsurkunde, der abgelaufene Pass, der Geburtsregisterauszug und die Bestätigung über das alleine Sorgerecht per Email zugestellt und es wurde um einen Termin mit L.T., der Beiständin und der Pflegemutter auf dem Konsulat in Zürich gebeten. Des weiteren wurde x-mal mit dem Konsulat telefoniert, ohne dass eine Terminvereinbarung möglich war oder der versproche Rückruf des Konsuls erfolgte.
Was kann oder muss noch getan werden, damit das Kind mit der Pflegefamilie in die Ferien fahren kann?
Merci für eure Antwort.
Frage beantwortet am
Karin Anderer
Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz
Grüezi
Leider ist es nicht einfach, einem Konsulat „Beine“ zu machen. Rechtliche Lösungsoptionen sind mir nicht bekannt.
Ich empfehle in einem ersten Schritt, eine der Landessprache mächtige Person beizuziehen. Sie kann die Internetseite des Konsulats, ggf. auch diese der Botschaft in Bern, bedienen und, auch direkt an den Konsul oder Botschafter adressiert, eine Beschwerde über die Untätigkeit und fehlende Kommunikation einreichen.
Alternativ kann eine, ebenfalls der Landessprache mächtige, Anwaltsperson beigezogen werden; sie kennt ggf. die Mechanismen und Abläufe und lässt sich nicht „abwimmeln“. In der Rubrik Anwaltssuche des Schweizerischen Anwaltverbandes SAV kann nach Region, Sprache usw. gesucht werden.
Ansonsten empfehle ich, bei der KESB vorstellig zu werden; allenfalls ist eine Instruktion oder direktes Handeln möglich.
Ich hoffe, die Angaben helfen trotzdem weiter und grüsse Sie freundlich.
Luzern, 27.6.2022
Karin Anderer
Frage beantwortet am
Karin Anderer
Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz
Alternativ könnte bei der Botschaft des Reise-Ziellandes nachgefragt werden, ob mit der CH-Bewilligung oder mit anderen Dokumenten eingereist werden könnte.