Guten Tag
Wir führen seit kurzem die Beistandschaft für Herrn I.
Herr I. hat hohe Schulden, aktuell läuft eine Pfändung der IV-Taggelder. Nun wurde Herrn I. die Wohnung gekündigt. Gemäss der Vermieterin habe er in der Wohnung div. Schäden verursacht.
Herr I. hat eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung, allerdings wurden die letzten beiden Jahresprämien nicht bezahlt. Weshalb der Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben ist. Der ausstehende Betrag (Prämien, Gebühren) beträgt ca. CHF 2000.-. Herr I. könnte den ausstehenden Betrag aus seinem Ersparten knapp bezahlen, dann wäre die Versicherungsdeckung wieder gegeben.
Es ist unklar, ob die Schäden in der Wohnung den Betrag von CHF 2000.- übersteigen. Auch unklar ist, ob die Versicherung wirklich vollumfänglich für die Schäden aufkommen würde.
Soll in dieser Situation der ausstehende Betrag bei der Versicherung gezahlt werden, so dass Herr I. wieder eine Versicherungsdeckung hat? Obwohl er eigentlich nur sehr knapp dazu in der Lage ist. Oder sollen die anfallenden Kosten (ausstehende Prämien, Schaden an der Wohnung) zusammen mit den anderen Schulden bestehen bleiben und im Rahmen des Pfändungsverfahrens mit der Zeit abgetragen werden?
Könnte Herr I. in diesem Fall bei einem anderen Versicherer eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschliessen, so dass er wenigstens ab jetzt wieder versichert ist?
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen!
Freundliche Grüsse
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Guten Tag
Da es nicht klar ist, ob der Schaden von der Versicherung übernommen werden würde und das Geld eher knapp ist, würde ich die offenen Rechnungen der Versicherung und der Wohnung auch in die Pfändung gehen lassen.
In der Regel kann eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.
Sobald Ihr Klient rund um die Finanzen stabiler ist, kann geprüft werden, ob ein Privatkonkurs Sinn machen könnte. Das können Sie mit der kantonal zuständigen Schuldenberatungsstelle prüfen.
Freundliche Grüsse
Doris Platania