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Ausstehende Kinderzulagen

Veröffentlicht:
13.10.2022
Kanton:
Luzern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Grüezi

Ich begleite einen Klienten (Portugiese, C-Ausweis), welcher seit Jahren in der Schweiz arbeitet. Seine Frau und die drei minderjährigen Kinder leben in Portugal. Einmal im Monat verbringt er einige Tage bei seiner Familie. Für die Kinder bezieht er Familienzulagen. Per 31.03.2022 wurden diese von der Ausgleichskasse sistiert, weil der Anspruch neu überprüft werden müsse. Seither ist nichts mehr gelaufen. Ich habe herausgefunden, dass das Formular E411 nicht mehr gültig sei, da die Anfragen nun elektronisch laufen. Meine Nachfragen in Bern laufen ins Leere. Die Anfrage diese Woche hat ergeben, dass das Formular auf Grund der hohen Arbeitsbelastung gar noch nicht in Portugal gelandet ist. Ich finde dieses Vorgehen eine Zumutung. Die drei Kinder sind alle Minderjährig, der Anspruch besteht nach wie vor, was er auch mit eingereichten Papieren belegt hat. Es geht um eine administrative Sache, welche aus ressourcentechnischen Gründen noch nicht erledigt wurde. Mein Klient hat nun finanzielle Schwierigkeiten und kann die Steuern nicht vollständig bezahlen, weil ihm seit April 2022 monatlich CHF 600.00 fehlen.

Haben Sie einen Vorschlag, ob ich rechtlich mehr Druck ausüben kann, damit die Mühlen etwas schneller mahlen?

Besten Dank für Ihre Hilfe.

Frage beantwortet am

Nadja D'Amico

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ich verstehe Ihren Unmut. Wenn Sie in der Hierarchie nicht weitergekommen und Beschleunigungsvorschläge kein Gehör finden (Warum kann das Formular nicht elektronisch zugestellt werden?), steht es Ihnen frei, mit regelmässigen Anrufen lästig zu werden.

Oft hilft es in einem ersten Schritt, die Misstände schriftlich festzuhalten und eine Frist anzusetzen. In Ihrem Fall würde ich insbesondere die umgehende Weiterausrichtung der Familienzulagen verlangen und im Weigerungsfall eine anfechtbare Verfügung (die Sistierung wurde nicht verfügt?). In unserem Jargon würde man dann in einem zweiten oder dritten Schritt eine Rechtsverzögerungsbeschwerde androhen. 

Ich hoffe, das hilft Ihnen etwas weiter. Viel Glück und freundliche Grüsse

Nadja D'Amico