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Ausschlagung Erbe zu spät - Folgen betreffend offenen Rechnngen ?

Veröffentlicht:
28.06.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag,
Es besteht seit Nov 17 eine Vertretungsbeistandschaft betagten Frau - ihr Ehemann ist im Januar 17 verstorben und hinterliess seine Frau und eine Tochter.
Die Tochter inkl. ihrer Tochter hat die Erbschaft im Okt 17 ausgeschlagen - ausserhalb der 3 monatigen Ausschlagungsfrist - das Bezirksgericht hat die Ausschlagung des Erbes mittels Entscheid eröffnet und darin erwähnt, dass die Einhaltung der Ausschlagungsfrist nicht überprüft werde. Die Ehefrau hat nichts unternommen.
Aktuell sind Zahlungsbefehle für offene Rechnungen der Krankenkasse des verstorben Ehemannes eingetroffen. Die Ehefrau hat keine finanzielle Mittel die Rechnungen zu bezahlen.
Nach meinem Rechtsverständnis haftet sowohl die Ehefrau als auch die Tochter für die offenen Rechnungen des Verstorbenen. (Ausschlagung Erbe durch die Tochter zu spät)
Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es, um das Ziel zu erreichen, dass die Schulden resp. Ein Verlustschein nicht voll zu Lasten der Ehefrau gehen ?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Iten,
grundsätzlich gilt, wenn eine Erbschaft nicht fristgerecht ausgeschlagen wurde, dass je nach Erbfolge die nächste Person (bzw. Personen) für die Schulden aufkommen muss (bzw. müssen). Also haftet zunächst Ihre Klientin und danach die Tochter.
Falls Sie versuchen möchten dagegen vorzugehen, müssten die genauen Umstände geklärt werden. Weshalb die Ausschlagung des Erbes zu spät erfolgte, bzw. falls hinsichtlich der Ausschlagung des Erbes Fehler von Amtes wegen gemacht wurden.
Dazu würde ich Ihnen empfehlen einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, der die genauere Situation prüfen könnte. Das kann auch, je nach Situation, mittels unentgeltlicher Rechtshilfe geschehen.
Je nach Gläubiger sind Diese jedoch durchaus bereit Kulanz bei einer Schuldensanierung zu zeigen, wenn die Schulden nicht selbst verursacht wurden. Das hängt jedoch auch wieder mit der Gesamtsituation ihrer Klientin zusammen. Ich würde raten die zuständige Schuldenberatungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen, um alle Möglichkeiten abzuwägen.
Freundliche Grüsse
Doris Platania