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Ausgleichszahlung bei Stellenwechsel während Kündigungsfrist

Veröffentlicht:
04.02.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Guten Tag Herr Pärli
Gerne hätte ich Ihre Antwort in dieser Situation:
Ich bin VS-Mitglied eines Vereins, der einen Betrieb geführt hat, der aktuell aufgelöst wird. Dem Personal wurde per Ende März 2019 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Da der Betrieb bereits Ende Januar eingestellt wurde, kann das Personal bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle antreten. Mündlich wurde die Information abgegeben, dass wenn jemand eine Stelle unter dem Pensum antritt, das vorher bestand, die Differenz ausgeglichen wird bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgeglichen wird. Nun hat eine Mitarbeiterin per 1. Februar eine Stelle angetreten im selben Pensum, jedoch mit tieferer Bezahlung. Sind wir in diesem Fall als Verein verpflichtet, die Differenz auszugleichen? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und grüsse Sie
M. Würsch

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Würsch
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wie Sie die Situation schildern, werden die Mitarbeitenden ab Zeitpunkt der Betriebseinstellung bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Diesfalls schuldet die ARbeitgeberin den Lohn, ohne dass die Arbeitnehmenden dafür arbeiten müssen. (Art .324 Abs. 1 OR). Art. 324 Abs. 2 OR hält präzisierend fest, dass der Arbeitnehmer sich den Lohn anrechnen lassen muss, den er durch anderweitige Arbeit erworben hat. Daraus ergibt sich, dass Ihr Verein als Arbeitgeberin bis Ende März die Differenz zwischen dem vertraglich geschuldeten Lohn und dem neuen Lohn der Arbeitnehmerin bezahlen muss.
Genügen Ihnen diese Angaben?
Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli