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Ausbildungszulagen von jungen Erwachsenen im Budget

Veröffentlicht:
25.01.2023
Kanton:
Luzern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

In unserem Team hat sich folgende Frage ergeben:
Situation: Junge Erwachsene in Ausbildung, wohnnen noch zuhause bei den (nicht unterstützten) Eltern, Miete wird nicht im WSH-Budget einberechnet (Elternbeitrag), Eltern beziehen Ausbildungszulagen.

Frage: Können wir die Ausbildungszulagen gänzlich im WSH-Budget der jungen Erwachsenen als Einnahme einrechnen?

Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldung und freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Ruth Schnyder

Expert*in Sozialhilferecht

Guten Tag

Gerne beantworte ich Ihre Anfrage.

Nach Art. 285a Abs. 1 ZGB sind Familienzulagen, die dem unterhaltspflichtigen Elternteil ausgerichtet werden, zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen. Dasselbe schreibt Art. 8 FamZG vor. Die Ausbildungszulagen sind Familienzulagen (Art. 3 FamZG). Insoweit ist rechtlich klar, dass die Ausbildungszulagen Teil des elterlichen Unterhalts darstellen, worauf auch die erwachsenen Kinder Anspruch haben. Nach Art. 9 Abs. 2 FamZG ist sogar (auf begründetes Gesuch hin) eine Direktzahlung an das mündige Kind möglich.

Falls die Eltern sich auf den Standpunkt stellen, dass sie die Ausbildungszulagen an den Wohnkostenanteil der jungen Erwachsenen drangeben, insoweit nicht mehr an den übrigen Unterhalt zahlen können, dann lassen Sie es mich wissen.

Freundliche Grüsse

Ruth Schnyder