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Auflösung Leasingvertrag / Ist das Leasing rechtens?

Veröffentlicht:
28.12.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Klient, Jg 1942  hat im November 2019 einen Leasingvertrag in der Höhe von Fr. 27'940.- für ein Fahrzeug (Auto) mit einer Vertragsdauer von 60 Monaten abgeschlossen. 

Die Beistandschaft wurde im Nov. 2021 infolge einer schweren dementiellen Erkrankung errichtet. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war er gemäss Hausarzt urteilsfähig. Vor rund einem Jahr wurde ihm aus medizinischen Gründen der Führerausweis entzogen. Seit dann wird das Fahrzeug von Drittpersonen benutzt. Die Ratenzahlungen erfolgen durch die Drittperson, sein ebenfalls ca. 78 jähriger Bruder.  Der Bruder versucht nun den Leasingvertrag auf seinen Namen zu übertragen.

Im Leasingvertrag bestätigt mein Klient die korrekten Angaben der Kreditfähigkeitsprüfung.  Hingegen ist auf dem Leasingantrag ersichtlich, dass die Angaben unvollständig sind. Bei den monatlichen Krankenkassenprämien sind keine Kosten ausgewiesen.

Kann der Leasingvertrag aufgrund ungenügender Abklärungen (Bonität) und Alter meines Klienten zum Vertragsabschluss, damals 77 jährig, rückgängig gemacht werden (sollte die Leasingfirma der Vertragsüberschreibung nicht zustimmen). 

Besten Dank für Ihre Antwort. 

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Ulrich,

insofern der Leasingvertrag nicht übertragen werden kann, könnte geprüft werden, ob es sich um einen Verstoss bei der Prüfung der Kreditfähigkeit nach KKG (Bundesgesetz über den Konsumkredit), handelt.

Obwohl sich hierbei die Frage stellt, ob die Übertragung des Vertrages aufgrund der beschriebenen Umstände in diesem Falle sinnvoll ist.

Bei der Überprüfung der Kreditfähigkeitsprüfung für den Leasingvertrag, können je nach dem leichte, oder schwere Verstösse festgestellt werden. Dies gilt es mit einer Fachperson zu prüfen. Die Prüfung kann gegebenenfalls bei der kantonal zuständigen Schuldenberatungsstelle, oder bei einer/einem Fachwanwältin/anwalt erfolgen.

Die Sanktionen, die gegenüber der Kredit gebenden Firma fällig wären, sind bei einem Leasingvertrag im KKG nicht klar geregelt.

Bei einem leichten Verstoss bei der Kredit-/Leasingvergabe könnte beispielsweise eine Einigung so aussehen, dass das Auto zurückgegeben wird und keine weiteren Raten mehr zu zahlen wären. Falls dies in Ihrem Fall so wäre, wäre dies vermutlich eine gute Einigung.

Bei einem schweren Verstoss, müssten die Sanktionen vermutlich vor Gericht verhandelt werden, da sich die Kreditfirmen meistens nicht so leicht von ihren "Verstössen" überzeugen lassen. Es ist in der Regel besser eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

Freundliche Grüsse

Doris Platania