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Aufbewahrungsfrist sozialer Dossiers

Veröffentlicht:
13.11.2024
Kanton:
Wallis
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und Haftung

Guten Tag

Wir sind unser Archiv am räumen und haben dort viele alte Sozialhilfedossiers unserer Klientel im Asylwesen. Nun stellt sich die Frage, wie lange wir diese aufbewahren müssen? Gilt hier auch eine Frist von 10 Jahren? Heisst, alle älteren Dossiers können wir entsorgen?

Besten Dank für die Antwort.
Grüsse

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und Haftung

Guten Tag. Sie sollten das mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons besprechen.

Mit Blick auf die Archivierung sollten die Dossiers vor einer Archivierung dort zumindest zu Handen des Staatsarchivs angeboten werden. 

Grundsätzlich besteht für private Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen eine entsprechende Anbietungspflicht nach 10 Jahren.

Vgl. Art. 11 Gesetz über die Archivierung des Kantons Bern (BSG 108.1) i.V.m. Art. 14 und Art. 1 Abs. 1 lit. b Verordnung über die Archivierung des Kantons Bern (BSG 108.111).

 

Ich hoffe, das dient Ihnen. 

Prof. Peter Mösch Payot