Wir sind ein Therapeutische Institution, welche junge Erwachsene mit psychischen Schwierigkeiten betreut. Auf https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/dokumentation/taetigkeitsberichte/aeltere-berichte/22--taetigkeitsbericht-2014-2015/aufbewahrung-von-patientenakten-in-einer-cloud.html haben wir einen Beitrag gefunden, ob und unter welchen Voraussetzunge es für Ärzte erlaubt ist Patientenakten in einer Cloud zu speichern. Nun ist unsere Frage, ob wir als Therapeutische Institution die gleichen Vorgaben wie Ärzte haben wie und wo wir unsere Daten speichern?
Frage beantwortet am
Karin Anderer
Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz
Sehr geehrte Frau Honegger
Nach Art. 3 lit. c des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992, SR 235.1., sind Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre und Massnahmen der sozialen Hilfe, besonders schützenswerte Personendaten. Art. 3 lit. d DSG definiert den Begriff Bearbeiten folgendermassen: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten.
In der Einrichtung werden Menschen mit psychischen Erkrankungen betreut und psychologische und psychotherapeutische Therapien werden angeboten. Nach Art. 321 Abs. 1 StGB stehen u.a. Ärzte, Psychologen, Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater, sowie ihre Hilfspersonen, unter dem Berufsgeheimnis.
Sie können also davon ausgehen, dass für die Institution die gleich strengen Vorgaben wie für die Ärzteschaft gelten.
Allenfalls berät Sie die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle in Sachen Speicherung von Klientendaten in der Cloud. Es gibt auch private Firmen, welche sich auf die Datenbearbeitung spezialisiert haben und sich streng am DSG orientieren.
Ich empfehle jeder sozialen Institution ein Datenschutzkonzept. Darin ist auch die Datenbearbeitung zu regeln.
Ich hoffe, die Angaben sind nützlich und ich grüsse Sie freundlich. Alles Gute im 2021 und Gesundheit.
Luzern, 31.12.2020
Karin Anderer