Sehr geehrte Frau Anderer
Angehörigen können mögliche Erleichterungen gewährt werden. Zählen Enkel auch zu Nachkommen oder sind nur Tochter/Sohn mit diesem Begriff gemeint?
Zum Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Melitta Bischofberger
Frage beantwortet am
Karin Anderer
Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz
Sehr geehrte Frau Bischofberger,
unter dem Begriff Nachkommen in Art. 420 ZGB sind Nachkommen aller Grade zu verstehen (vgl. Affolter, in: FHB Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, N. 8.275). Die Enkelkinder als Nachkommen im 2. Grad fallen somit auch darunter.
Freundliche Grüsse
Karin Anderer
Vielen Dank für die schnelle Antwort, sehr geehrte Frau Anderer.