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Art. 420 ZGB: Wer sind Nachkommen?

Veröffentlicht:
07.04.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Sehr geehrte Frau Anderer
Angehörigen können mögliche Erleichterungen gewährt werden. Zählen Enkel auch zu Nachkommen oder sind nur Tochter/Sohn mit diesem Begriff gemeint?
Zum Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Melitta Bischofberger

Frage beantwortet am

Karin Anderer

Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz

Sehr geehrte Frau Bischofberger,
unter dem Begriff Nachkommen in Art. 420 ZGB sind Nachkommen aller Grade zu verstehen (vgl. Affolter, in: FHB Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, N. 8.275). Die Enkelkinder als Nachkommen im 2. Grad fallen somit auch darunter.
Freundliche Grüsse
Karin Anderer

Vielen Dank für die schnelle Antwort, sehr geehrte Frau Anderer.