Guten Tag liebes Expertenteam
unser Dienst beabsichtigt einen Jugendlichen dauerhaft bei einer Pflegemutter zu platzieren. Die Pflegefamilie wurde neu rekrutiert. Die Pflegemutter hat seit vielen Jahren eine volle IV-Rente zu 100% wegen MS.
Hat das Pflegeplatzverhältnis Auswirkungen auf ihren Status bei der Invalidenversicherung? Wäre die Anstellung meldepflichtig? Müsste die Pflegemutter befürchten, dass eine Revision eingeleitet wird?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Sabine Bauer
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Sabine
Für die Frage der konkreten Auswirkungen wäre es notwendig, die IV-Verfügung genau zu prüfen, etwa auch nach welcher Methode die Invalidität bemessen wurde.
In Anwendung von Art. 17 ATSG kann das Pflegeverhältnis insbesondere zu einer Revision führen, wenn damit ein Einkommen generiert wird (als Invalideneinkommen), welches eine Veränderung des IV-Grades zur Folge hat.
Auch kann es sein, dass die Tätigkeit als Pflegemutter Funktionen beinhaltet, für welche im Rahmen des IV-Verfahrens eine medizinisch-technische Arbeitsunfähigkeit angenommen wurde. Dies könnte nun in Frage gestellt werden und zu einer Prüfung führen, ob sich die gesundheitliche Situation verbessert hat.
Je nach dem, von welchem Status die IV-Verfügung ausging (Erwerbstätig, Teilerwerbstätig, Einschränkung im Aufgabenbereich) kann die neue Tätigkeit auch zu einer Neubeurteilung des Status führen und so eine Revision zu Gunsten oder zu Ungunsten bewirken.
Eine Meldepflicht besteht für die Betroffene im Rahmen der Mitwirkungspflichten (Art. 31 ATSG).
Ich hoffe, das dient Dir.
Prof. Peter Mösch Payot
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Guten Tag Peter
danke für die Erläuterungen. Ich sehe das auch so.
Beste Grüsse
Sabine