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Anstellung als Assistenz

Veröffentlicht:
05.04.2023
Kanton:
Appenzell Ausserrhoden
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Guten Tag

Wir haben einen Arbeitsvertrag vorliegen wo die Mutter der Assistenznehmenden Person sich einen Anstellungsvertrag über 50 Stunden pro Woche und der Vater würde während ihren 4 Wochen Urlaub die Stellvertretung machen und sich das Gehalt ausbezahlen lassen... Im Kantonalen Assistenzbudget ist es je nach Kanton möglich Angehörige als Assistenzperson anzustellen. Uns stellen sich aber dazu folgende Fragen:

- Auf welche Arbeitsverträge, resp-bedingungen (zB. Hausangestellte, ...) muss sich eine Anstellung im Assitenzbereich (privat) beziehen?

- Ist es möglich eine Person im Assistenzmodell mit einem Vertrag über eine 50 Stunden/Woche anzustellen mit 5 Wochen Ferien?

- Kann ein Beistand einer Assistenznehmenden Person sich selber einen Arbeitsvertrag als Assistenzperson, nebst der Funktion als Beistand ausfüllen, sprich diesen in Vertretung der Assistenznehmenden Person (Arbeitgeber) und auch als Assistenzperson (Arbeitnehmer) unertschreiben?

- Gibt es weitere Aspekte die berücksichtigt werden müssten?

Vielen Dank!

Freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Anstellung einer Assistenzperson basiert auf einem Arbeitsvertrag nach den Art 319 ff Obligationenrecht OR. Eine erwachsene und urteilsfähige Person kann als Arbeitgeberin die eigenen Eltern einstellen. Sie fragen, ob der Beistand der Arbeitsvertrag für sich selber unterschreiben kann. Dies erachte ich als heikel, da liegt ein Fall des Selbstkontrahieren vor.

Die Tätigkeit der Assistenzperson wird im privaten Haushalt ausgeübt. Dies hat zur Folge, dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über die Arbeitszeit, Ruhezeit, Nacht- und Sonntagsarbeit usw. nicht Anwendung wenden. Es kann somit gültig eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden verabredet werden.

Zu beachten ist aber: Da es sich um eine Tätigkeit im Privathaushalt handelt, sind die Mindestlöhne nach dem in der ganzen Schweiz geltenden NAV zu bezahlen, sie finden nähere Angaben hier:  https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/724/de

Daneben existieren auch in allen Kantonen kantonale Normalarbeitsverträge, deren Inhalt jedoch in einem Einzelarbeitsvertrag wegbedungen werden können. Hier der Link zum NAV Hauspersonal Kanton Aargau: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/963.375

Zu beachten ist: Auf dem Lohn sind die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Ich gehe davon aus, dass dies bekannt ist.

Zur Stellvertretung: Falls der Vater die Stellvertretung während seinen Ferien (von seinem anderen Job) macht, gibt es ein Problem, denn während den Ferien darf keine bezahlte Arbeit ausgeübt werden, da sonst der Ferienzweck (Erholung, um danach wieder erholt zu arbeiten) vereitelt wird.

Siehe zum Ganzen auch: https://www.proinfirmis.ch/behindertwastun/assistenz/die-anstellung-von-assistentinnen-und-assistenten.html

Auch nützlich: https://www.proinfirmis.ch/behindertwastun/assistenz/die-anstellung-von-assistentinnen-und-assistenten.html

Genügen Ihnen diese Informationen?

Mit Dank für die Kenntnisnahme & freundlichen Grüssen

Kurt Pärli