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Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen

Veröffentlicht:
09.04.2026
Kanton:
Zürich
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Eckdaten

Staatsangehörigkeit Venezuela

Einreise in CH: 2009

Aufenthaltsstatus: C

Gesundheitliche Einschränkung würde Anspruch auf IV-Rente (IV-Grad über 40 %) auslösen. Da Venezuela kein Vertragsstaat ist, wird keine ausserordentliche IV-Rente ausgerichtet.

 Die Fachstelle Ergänzungsleistungen lehnt einen Anspruch ebenfalls ab, mit der Begründung, dass für Staatsangehörige von einem Drittland (Venezuela) kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, wenn keine AHV/IV-Rente ausbezahlt wird.

 Ist die Leistungsabweisung der Fachstelle Ergänzungsleistungen korrekt?