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Anspruchsbeginn

Veröffentlicht:
14.04.2026
Kanton:
Zürich
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Darf ich fragen, wie es aus Ihrer Sicht gehandhabt werden soll, wenn ein Klient sich, sagen wir am 20.1.2026, anmeldet? KK, Miete und GBL für den ganzen Monat Januar und einrechnen der gesamten Monats-Einnahmen , wenn es welche gibt? Oder soll der GBL und allenfalls Miete und in der Folge auch die Einnahmen anteilsmässig gerechnet werden? Ich denke KK ist klar, ganzer Monat.