Guten Tag
Mein Klient hat ca. 20 Jahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen (körperlich) konnte er seine Arbeit nicht mehr ausführen und erhielt (unter korrekter Einhaltung der Fristen) die Kündigung. Gemäss Klient hat er alle Taggelder der zuständigen Krankentaggeldversicherung bezogen.
Die IV bezahlte dem Klient eine Umschulung. Beim neuen Arbeitgeber arbeitete er lediglich 3 Monate und kündigte die Stelle selber, da sich die Arbeitszeiten negativ auf seine Gesundheit auswirkten (psychische Probleme kamen hinzu). Er trat unmittelbar danach eine neue Stelle an, meldete sich jedoch bereits nach dem ersten Arbeitstag wieder krank und verlor die Stelle nach zwei Wochen innerhalb der Probezeit.
Auf die erste Krankentaggeldversicherung wird man nicht mehr zurück greifen können. Wie ist es bei den Krankentaggeldversicherungen der beiden folgenden Arbeitgebern? Ist man während der Probezeit überhaupt versichert oder kommt dies auf die Versicherung an?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Katrin Seidner
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
LIebe Frau Seidner
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet beim Arbeitgebern, bei denen eine Krankentaggeldversicherung bestand, grundsätzlich auch die Versicherungsunterstellung. Gemäss Art. 100 Abs. 2 für VVG-Taggeldversicherer und Gemäss ARt. 73 KVG für die noch wenigen KVG-Taggeldversicherer besteht aber ein Übertrittsrecht in eine Einzeltaggeldversicherung. Das ist hier wohl nicht erfolgt.
Bei einem Stellenwechsel innerhalb von drei Monaten zu einem neuen Arbeitgeber, der auch wiederum eine Taggeldversicherung hat, gilt gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen den Krankentaggeldversicherungen (Art. 2 Abs. 1 lit. a; siehe www.svv.ch https://www.svv.ch/de/branche/regelwerke/freizuegigkeitsabkommen-der-kollektiv-krankentaggeldversicherung), dass keine neuen Vorbehalte vorgenommen werden können und eine Aufnahme möglich ist.
Ob allerdings der Anspruch gegenüber der Taggeldversicherung schon bei einer Arbeitsunfähigkeit in der Probezeit vorgesehen wird, ist eine Frage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherung. Das wird aber häufig nicht ausgeschlossen.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Peter Mösch Payot
Guten Morgen Herr Mösch
Das heisst, es würde sich lohnen bei den letzten beiden Taggeldversicherungen nachzufragen, ob ein Anspruch besteht oder nicht?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Ja, das könnte sich bzgl. der KTV für die Stelle nach der Umschulung und die KTV bzgl. der allerletzten Stelle lohnen. Verlangen Sie immer auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und für den Fall, dass wider Erwarten keine Leistungen gewährt werden eine Begründung unter Angabe der rechtlichen Grundlagen.
OK?
Beste Grüsse
Peter Mösch Payot