Kl. wurde vor kurzem volljährig, besucht derzeit noch die heilpädagogische Schule und es wurde vom schulpsychologischen Dienst eine Abklärung bzw. Antrag/Empfehlung gemacht, dass der Kl. ein weiteres Jahr diese Schule besucht. Ausgang noch unklar.
Bisher hatte der Kl. Anspruch auf HE schweren Grades und IPZ mittleren Grades, med. Massnahmen sowie Assistenzbeitrag der IV.
Die IV-Berufsberatung würdigt zwar die Schwere der Beeinträchtigung und es sei dadurch nicht klar, ob der Kl. je eine praktische Ausbildung machen könne, die IV hofft aber, dass er sich während diesem weiteren Schuljahr "etwas erholen" könne und die passende Anschlusslösung gefunden werden kann und teilt der Fam. mit (nur Mail, keine offizielle Mitteilung oder Vorbescheid), dass die berufliche Abklärung noch nicht abgeschlossen werden kann und daher vorläufig auch keine Rentenprüfung erfolgen werde.
Der Kl. wohnt bei den Eltern, welche die Beistandschaft von ihm übernommen haben. Die Eltern müssen derzeit das Besitzstandsinventar für die KESB machen und daher die Einnahmen und Ausgaben kennen. Die Mutter hat ihr Arbeitspensum aufgrund der Betreuung reduziert und hat bei der EL einen Antrag bzgl. Lohnausfall gemacht, der noch hängig ist. Für mich ist nicht plausibel, dass der Kl. für die nächsten 1 1/2 Jahre nur Anspruch auf HE, Assistenzbeitrag und EL haben soll, aber weder ein IV-Taggeld, noch eine Übergangsrente. Wie empfehlen Sie hier vorzugehen? Ist das Vorgehen der IV rechtens?
Besten Dank für die Rückmeldung.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Frau Jenni
Ein substantielle Antwort ist in diesem Fall nur möglich mit Blick auf die gesamten Akten und die erfolgten medizinischen Abklärungen bzw. der Stand der Berichte aus den sonderpädagogischen Abklärungen bzw allfälligen erfolgten berufichen Massnahmen. Unter anderem ist relevant, ob hier ein GEburtsgebrechen vorliegt oder nicht.
Ich rate Ihnen also auf jeden Fall die gesamten Akten einzufordern bei der IV und bzgl. der genauen Vorgehensweise Rücksprache zu nehmen mit Ihrem Rechtsdienst bzw. mit Inclusion Handicap.
Im Sinne einer ersten Einschätzung rate ich Ihnen dazu, im vorliegenden Fall auf jeden Fall, falls noch nicht erfolgt eine IV-Anmeldung zu machen und gesetzlichen Leistungen (Frühintervention, berufliche Massnahmen, bzw. eine Rente oder Teilrente) zu verlangen.
Bezüglich der im Moment notwendigen Massnahmen (vorerst berufliche Massnahmen oder Rente) ist dann auf einen begründeten Vorbescheid zu bestehen. Dieser ist einzuverlangen und gleichzeitig könnte es je nach Aktenlage hilfreich sein, der IV aktuelle medizinische Akten, Berichte der sonderpädagogischen Massnahmen etc. einzureichen.
Zusammengefasst ist hier aber eine präzise Beratschlagung nur möglich, wenn die Akten genau angeschaut werden. Und insoweit rate ich Ihnen Ihren Rechtsdienst einzuschalten.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot
Sehr geehrter Herr Mösch Payot
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich um ein GG. Die Eltern (Beistände) haben auch eine ordentliche IV-Anmeldung (Rente/berufliche Massnahmen) gemacht, obwohl dies gemäss KSIH Randziffer 2031 nicht notwendig wäre und die Leistungen von Amtes wegen geprüft werden müssten. Die HE ist auch noch nicht bestätigt und die EL (wurde auch bereits angemeldet) hat nun auch mitgeteilt, dass keine Leistungen erfolgen werden bevor die IV entschieden hat. Die IV-Akten wurden bereits bestellt und nach der Sichtung werden wir den Rechtsdienst einschalten, um das genaue Vorgehen zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Fabienne Jenni