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Anspruch auf EL bei PK-Teilinvalidenrente

Veröffentlicht:
11.11.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ich betreue eine Frau (40j.) in der WSH, welche aufgrund eines Unfalles vor Jahren erwerbsunfähig ist. Sie erhält von der PK eine Teil-Invalidenrente. Die IV wurde abgelehnt.

Nun haben wir uns gefragt, ob die Frau aufgrund der PK-Invalidenrente Anpruch auf Ergänzungsleistungen hat? Die Meinung im Team gehen auseinander.

Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldung und beste Grüsse

F.  Di Maggio

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Di Maggio. 

Die Ergänzungsleistungen dienen dazu, den verfassungsmässigen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen aus der AHV und der IV zu gewährleisten (Art. 112a BV).

Hingen schaffen die Renten der PK keine Grundlage für eine EL.

Entscheidend ist, ob ein Anspruch gegenüber der AHV (insb. Altersrente, Hinterlassenenrente) oder der IV (insb. Invalidenrente, HIlflosenentschädigung, Taggelder von mind. sechs Monaten). Vgl. ergänzend Art. 4 ELG.

Falls sich in Ihrem Fall seit dem ablehnenden IV-Entscheid etwas wesentlich geändert hat, z.B. die medizinische Situation des Betroffenen, kann eine allfällige Neuanmeldung bei der IV geprüft werden. Würde dann eine Rente gesprochen, entstünde auch ein EL-Anspruch.

Ich hoffe, das dient Ihnen.

Prof. Peter Mösch Payot