Ein 42-jährige Klient wird von uns mit Sozialhilfe unterstützt. Zu einem früheren Zeitpunkt wohnte der Klient abgelegen in unserem Einzugsgebiet und arbeitete im Schichtdienst, weshalb die Autokosten übernommen wurden. Per November 2023 zog der Mann in eine Wohnung in einem Dorfzentrum. Er arbeitete bis September 2024 weiterhin sporadisch im Schichtdienst inkl. Nachtdiensten. Die Autokosten wurden weiterhin übernommen. Im September 2024 war die letzte Lohneinnahme. Seither arbeitet der Klient nicht mehr. Im Herbst 2025 wurde dem Klient eröffnet, dass die Autokosten nicht mehr übernommen werden, da weder aufgrund des Wohnortes noch aufgrund der Arbeitssituation die Autokosten opportun erschienen. Der Klient reichte daraufhin ein Arztzeugnis ein, welches besagte, dass der Klient aktuell an einer Panikstörung leide und momentan keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen könne. Aufgrund des Arztzeugnisses wurden die Autokosten (Steuern, Versicherung, Reparaturen) weiterhin übernommen.
Im Februar 2026 verursachte der Klient einen Selbstunfall, was zur Folge hatte, dass sein Auto nicht mehr wirtschaftlich repariert werden kann. Er stellte nun den Antrag, dass der Sozialdienst die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in der Höhe von Fr. 7'500.- übernimmt aus gesundheitlichen Gründen.
Wir sind der Meinung, dass der Sozialdienst dem Klienten aus gesundheitlichen Gründen kein Ersatzauto kauft. Wir schlugen ihm die Anschaffung eines Fahrrades vor. Er reichte in der Folge ein Arztzeugnis ein, wonach er aufgrund von Rückenbeschwerden nicht Fahrrad fahren könne. Der Klient wohnt im Dorfzentrum und kann sämtliche Besorgungen und Arzttermine zu Fuss machen. Mit seinem Hund muss der Klient ebenfalls Wege draussen machen. Den Weg für Arzttermine ausserhalb des Dorfes könnte er mittels ärztlicher Verordnung mit einem Transportdienst einer Hilfsorganisation zurücklegen.
Der Klient beantragte weiter aus gesundheitlichen Gründen eine Matratze für Fr. 5'500.-, da er aufgrund seiner gesundheitlichen Situation auf eine hochwertige Matratze angewiesen sei. Im Arztzeugnis steht "qualitativ hochstehende Matratze (z.B. Tempura)". Nach einer kurzen Internetrecherche sind wir auf deutlich günstigere Modelle gestossen.
Eine Kostengutsprache für diese Matratze erscheint uns sehr zufällig. Der Klient ist gewillt Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt einzulegen, falls er weder das Auto noch die teure Matratze bezahlt erhält.
Wir möchten gerne eine sozialhilferechtliche Einschätzung der Verhältnismässigkeit und der Rechtmässigkeit der Ablehnung seines Antrags auf Übernahme des Kaufs eines Autos und der Übernahme einer spezifischen Matratze. Vielen Dank.