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Anrechnung "Zins aus Obligationen" bei ZL/EL

Veröffentlicht:
11.01.2022
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Hallo Peter, Grüezi Herr Schilliger

Im Auftrag der KESB zur Prüfung eines Schadenfalles muss für unsere Klientin rückwirkend per 1.1.2016 und 1.1.2017 der Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV geprüft werden.

Die Klientin hatte am 17.7.2015 eine Rückzahlung von Kassenobligationen über Fr. 400‘000.-. Aus diesen Obligationen hat sie einen Zins von Fr. 5‘000.- erhalten. Zins sowie das Kapital wurden mit Valuta 17.5.2015 auf das Sparkonto von der Klientin überwiesen. Das Sparkonto wies per 31.12.2015 einen Saldo von Fr.  404‘387.00 auf.

Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen rechnet die Zinsen dieser Obligationen nicht als Einnahmen in der Berechnung an, sondern sieht diese Zinsen als Teil des Vermögens, welches per 31.12.2015 ausgewiesen wird. Ist dies korrekt oder müssten die Fr. 5‘000.- dem Saldo von Fr. 404‘387.- abgezogen und als Einnahmen in der Berechnung berücksichtigt werden?

Besten Dank für die Rückmeldung. 

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag!

Gerne beantworte ich diese Frage. 

Zinsen sind sicherliche Einnahmen im Zeitraum für den sie gewährt werden als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Vermögen (z.B. verbrieft in Form von Wertpapieren wie Obligationen). 

Wenn der Zins dann aber gutgeschrieben ist, so handelt es sich für den weiteren Verlauf um Vermögen.

Wenn hier also mit Valuta per 31.12.2015 ein Saldo besteht, der auch Zinsen für vorherige Perioden einschliesst, so handelt es sich um Vermögen. 

M.E. wurde dies von der Durchführungsstelle für Zusatzleistungen also korrekt berücksichtigt.

Ich hoffe, das dient Dir.

Peter Mösch Payot