Zum Inhalt oder zum Footer

Angespartes Geld aus Sozialhilfe über Vermögensfreibetrag

Veröffentlicht:
13.07.2026
Kanton:
Aargau
Status:
In Bearbeitung
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Wir haben Klienten, bei denen sich ein Vermögen über dem Vermögensfreibetrag angesammelt hat. Das Vermögen ist aus der Sozialhilfe entstanden / angespart worden. Muss der Betrag über dem Vermögensfreibetrag als Einnahme berücksichtigt werden oder können die Betroffenen diesen behalten, weil der GB grundsätzlich nicht zweckgebunden ist?

Die Frage wurde im 08.2025 bereits für den Kanton Bern gestellt und anhand der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern beantwortet. Uns würde interessieren, wie die Frage für den Kanton Aargau beantwortet werden würde.