Guten Tag
Ich habe eine Kllientin, die Mutter eines bald 11jährigen Kindes ist. Sie ist alleinerziehend und immer wieder in finanzieller Bedrängnis. Der Vater des Kindes ist unbekannt. Das Kind stammt aus einer Vergewaltigung. Kann für das Kind in diesem Fall Alimentenbevorschussung beantragt werden? Wenn ja, welches wäre die Rechtsgrundlage?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Heidi Riedo
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Frau Riedo
Die Frage der Alimentenbevorschussung durch die öffentliche Hand ist im ZGB vorgezeichnet, richtet sich aber nach kantonalem Recht (vgl. zu einer Übersicht etwa der Bericht des Bundesrates von 2011
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/22916.pdf).
Ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht also nach dem jeweiligen kantonalen Recht, welches dafür auch die Voraussetzungen (etwa Vermögens- und Einkommensgrenzen) vorsieht.
Einen Alimentenbevorschussung setzt immer voraus, dass ein Unterhaltstitel besteht. In der von Ihnen genannten Konstellation besteht gerade KEIN Unterhaltstitel. Ein solcher kann gar nicht bestehen, wenn der Vater des Kindes nicht bekannt ist.
In einem solchen Fall bleibt bei Bedürftigkeit nur die Sozialhilfe, welche Leistungen nach den jeweiligen kantonalrechtlichen Bedingungen bei Bedürftgkeit vorsieht.
Beste Grüsse
Peter Mösch Payot