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Alimente weiterzahlen bei Vertiefung der Ausbildung?

Veröffentlicht:
16.03.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag

Mein Klient hat Alimente bis zum Abschluss der 1. Ausbildung seiner Tochter als Erzieherin bezahlt. Im Scheidungsurteil steht, dass er bis zur Erstausbildung zahlen müsse. Nun macht seine Tochter nahtlos eine weiterführende Ausbildung/Spezialisierung als Kleinkindererzieherin. Man hat ihm, auch nach Kontaktierung eines Anwaltes gesagt, er müsse diese zahlen und nicht wie gedacht nur die 1. Ausbildung. Ist dies rechtens?

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Janowsky,

entschuldigen Sie die späte Antwort.

Da die Frage nicht so einfach zu beantworten ist, musste ich selbst Rücksprache halten und kann leider keine abschliessende Antwort geben.

Es ist allgemein richtig, dass Alimente nur bis zu einer angemessenen Erstausbildung, mit der ein einträgliches Einkommen erzielt werden kann, gezahlt werden müssen. Was nun eine Erstausbildung beinhaltet ist jedoch Auslegungssache und beinhaltet einen rechtlichen Spielraum. Es hängt beispielsweise damit zusammen, wie alt die Tochter ist, welche Pläne sie zu Beginn der Ausbildung hatte (Ausbildungsplan) und inwiefern dieser besprochen wurde.

War sie beispielsweise zu Beginn ihrer Ausbildung als Erzieherin noch nicht volljährig, kann sich die anschliessende Spezifizierung als Kleinkinderzieherin damit legitimieren, dass sie es zu diesem Zeitpunkt noch nicht besser wusste, bzw. es so auch noch nicht besprochen wurde.

Gleichzeitig hängt die Zahlung der Unterhaltsbeiträge für das volljährige Kind auch mit der Zumutbarkeit bzgl. der wirtschaftlichen Verhältnisse der Person zusammen, die zu den Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Falls es für den Kindesvater finanziell nicht zumutbar ist, weiterhin Unterhaltsbeiträge zu zahlen, müsste auch diese Sachlage geprüft werden.

In diesem Fall scheint es sinnvoll zu sein, diese Punkte in einer Mediation zu thematisieren und möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden, notfalls müsste diese Lösung vor Gericht gefunden werden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiter hilft und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Doris Platania