Grüezzi mitenand
Wir haben eine Frage betreffend Akteneinsicht. Wenn eine beeinträchtigte Person im Betreuten Wohnen gekündigt wird aufgrund einer Grenzverletzung und die Eltern (Beistände) Akteneinsicht verlangen, muss eine Akteneinsicht gewährt werden? Welche Fristen gibt es zu beachten? Können die Angaben zum Opfer zurückbehalten werden? Haben die Beistände das Recht die ganze Akte einzusehen?
Vielen herzlichen Dank für die Antwort.